Nachträgliche Abdichtung: Technik und Recht
2‑tägiges Online‑Seminar an zwei Vormittagen
Web-Seminar Bauwesen
Web-Seminar
| Datum: | 09.11.2026 - 10.11.2026 |
| Start Ende |
09:00 Uhr (09.11.2026
) 13:00 Uhr (10.11.2026) |
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| Mitglieder | 650,00 € |
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| Gäste | 750,00 € |
RA Elke Schmitz Rechtsanwältin Elke Schmitz ist spezialisiert auf privates Baurecht, Architekten- und Ingenieurrecht, Sachverständigenrecht sowie gebäudebezogenes Energierecht (EnEV). Sie begleitet Bauvorhaben durch juristische Projekt- und Vertragsberatung und unterstützt bei Risikoanalyse und Verhandlungsführung. Zudem ist sie bundesweit als Fachreferentin für Architekten- und Ingenieurkammern tätig und engagiert sich für den interdisziplinären Dialog zwischen Technik und Recht.
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Dipl.-Ing. Silke Sous Architektin, von der AK NW öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, staatlich anerkannte Sachverständige f. Schall- / Wärmeschutz |
2‑tägiges Online‑Seminar an zwei Vormittagen
Das Seminar findet an zwei Tagen statt:
Tag 1: 09.11.2026, 09:00–12:30 Uhr
Tag 2: 10.11.2026, 09:30–13:00 Uhr
Inhalt
Feuchteschäden bei nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen zwecks (hochwertiger) Umnutzung sind vermeidbar. Dafür sind sowohl bautechnische als auch baurechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Das Seminar vermittelt das praktische Rüstzeug für rechtssichere, fachgerechte und somit risikoreduzierte Planung und Ausführung von nachträglicher Abdichtung und energetischer Ertüchtigung von Untergeschossen.
Inhaltliche Schwerpunkte dieser Planungsaufgabe werden systematisch gebündelt, so dass sich den Teilnehmende die für die Projektpraxis wesentlichen Handlungsfolgen erschließen. Die interdisziplinäre Zusammenschau bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis.
Technik
Aus technischer Sicht werden grundsätzliche mögliche Maßnahmen zur Trocknung erdberührter Bauteile behandelt. Gleichzeitig wird kritisch hinterfragt, ob aufwändige abdichtungstechnische Lösungen immer erforderlich sind, oder abdichtungstechnische Maßnahmenpakete auch angemessene Lösungen darstellen können.
Die bei der Umnutzung von Untergeschossen notwendigen Anforderungen an die Trockenkern von Kellern, die über abdichtungstechnische Maßnahmen hinausgehen werden diskutiert. Dies betrifft die Frage – u. a. bei erdberührten Bauteilen, aber auch des Außen- oder Innenklimasimulation gewährleistet werden kann.
Maßnahmen bei Feuchtigkeitsschäden erdberührter Bauteile – immer erforderlich? Probleme und Lösungen, nachträgliche Querschnittsabdichtungen
Funktionsweise von Sanierputzen
Umnutzung von Untergeschossen: Anforderungen an die Trockenheit
Entschärfung der mikrobielle Gebäudeschäden
Hinweise zur erforderlichen Wärmeschutz erdberührter Bauteile beim Bauen im Bestand: Diskussion Außen- oder Innendämmung, insbesondere bei Innenanwendungen
Recht
Der rechtliche Teil widmet sich zunächst wesentlichen Vertragspflichten bei der Bestandskundung und zeigt auf, wie Restrisiken vertragspflichtig abzugrenzen sind. Erläutert wird sodann wie Sanierungsziele rechtssicher zu vereinbaren sind und welche Vertragspflichten sich im Planungsablauf ergeben können.
Anhand der umfangreichen „Keller‑Rechtsprechung“ werden typische Fehlerstellen bei der Bauausführung erläutert. Abschließend befasst sich der rechtliche Teil mit der Mängelhaftung bei Veräußerung sanierter Altbauten.
Kardinalpflicht Bestandskundung – richtiger Umgang mit (verbleibenden) Risiken?
Was will der Bauherr? Auftragsklärung und Sanierungsziel – Kartoffeln oder Kaviar?
Sanierungsplanung – Leistungen – Schnittstellen – Vertragspflichten im Planungsablauf
Vertragspflichten Bauausführender
Bauen im Bestand: Welcher Standard ist geschuldet?
Innenabdichtung – rechtliche Aspekte
Veräußerung sanierter Altbauten – Kaufvertrag oder Werkvertrag?
Im Nachgang erhalten Sie Ihre Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zahlbar ist sowie eine Teilnahmebestätigung über das Web-Seminar.
*Melden sich zwei Personen eines Unternehmens, dessen Inhaber/in Mitglied des BVS e.V. ist, an, zahlt die zweite Person ebenfalls den Mitgliederpreis. Ab der dritten Anmeldung aus demselben Unternehmen wird der Teilnahmepreis für Gäste berechnet.
Seminarbeitrag steuerfrei nach § 4 Nr. 22 a UStG